Geschäftskunden
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Öffnungszeiten
Kundenzentrum I
Straße der Genossenschaften 93
99734 Nordhausen
Servicezeiten:
| Montag | 07:00-16:00 Uhr |
| Dienstag | 07:00-18:00 Uhr |
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| Donnerstag | 07:00-18:00 Uhr |
| Freitag | 07:00-13:00 Uhr |
Grund- und Ersatzversorgung
Allgemeine Erdgaspreise (Grundversorgung) sowie Sonderabkommen I und II gültig ab 01.08.2011
Im Liefergebiet der Energieversorgung Nordhausen GmbH gelten mit Wirkung vom 01.08.2011 folgende Erdgaspreise:
| Erdgaslieferverträge ohne Laufzeitbindung | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Verwendungs- bereich |
günstiger jährl.Verbrauch | Mess-/Grundpreis (Euro/Jahr) |
Arbeitspreis (Ct./kWh Ho) |
|||||
| (kWh Ho) | netto | MWSt. | Brutto | netto | MWSt. | brutto | ||
| Klein- verbrauchstarif |
alle Verwendungszwecke | bis 2.374 | 18,40 | 3,50 | 21,90 | 7,81 |
1,48 | 9,29 |
| Grund- preistarif |
Haushalt/ gewerbl. Nutzung |
ab 2.375 bis 12.692 |
73,00 | 13,87 | 86,87 | 5,51 | 1,05 | 6,56 |
| Es erfolgt keine Bestpreisabrechnung zwischen Allgemeinen Preisen und Sonderabkommen! | ||||||||
Der Grundpreis gilt generell bis zu einer Nennwärmebelastung von 30 kW Ho. Für Nennwärmebelastungen, die 30 kW Ho übersteigen, wird für die darüber hinausgehende Belastung 3,68 Euro/kW netto = 4,38 Euro/kW brutto (incl. 0,70 Euro/kW MWSt.) jährlich hinzugerechnet.
Abrechnung, Brennwert und Druck
Grundlage der Abrechnung ist die Kilowattstunde (kWh). Der Verbrauch an kWh wird wie folgt ermittelt: Die Anzahl der am Zähler abgelesenen Kubikmeter wird mit einem Umrechnungsfaktor multipliziert, der unter Berücksichtigung des mittleren Brennwertes (Ho) und der mittleren physikalischen Zustandsgröße des von der EVN bezogenen Erdgases errechnet wird. Es wird darauf hingewiesen, daß die Nutzenergie einer Kilowattstunde Gas im Vergleich zu einer Kilowattstunde Strom entsprechend dem Wirkungsgrad des Wärmeerzeugers (z. B. Heiz- oder Brennwertkessel) kleiner ist. Aus dem Versorgungsnetz wird Erdgas gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 260 der Gruppe H mit einem Brennwert von Ho ca. 11,0 kWh/m³ und einem Ruhedruck von p ca. 20 mbar zur Verfügung gestellt.
Konzessionsabgabe
Die Konzessionsabgaben für die Gemeinden entsprechend der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) vom 09.01.1992, der Ersten Verordnung zur Änderung der Konzessionsabgabenverordnung vom 09. Juni 1999 sowie dem Neunten Euro-Einführungsgesetz vom 13.07.2001 sind im Arbeitspreis berücksichtigt. In Gemeinden mit bis zu 100.000 Einwohnern beträgt die Konzessionsabgabe für Allgemeinen Preise der Grundversorgung 0,61 Ct./kWh. In Gemeinden mit bis zu 25.000 Einwohnern beträgt die Konzessionsabgabe für die Allgemeinen Preise der Grundversorgung 0,51 Ct./kWh. Die Konzessionsabgabe für die Sonderabkommen I und II beträgt 0,03 Ct./kWh.
Steuertarif
Im angegebenen Arbeitspreis ist der gesetzlich festgelegte Steuertarif gemäß Energiesteuergesetz enthalten.
Umsatzsteuer
Auf alle Preise wird die Umsatzsteuer von 19 % berechnet.
Beratungsangebot
Haben Sie noch Fragen? Wir informieren und beraten Sie über die Einordnung in die oben genannten Tarife. Sie erreichen uns unter der Rufnummer: (0 36 31) 63 4-911. Auch für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.