Service Nummern

03631 634 - 911 

Notfallnummer
03631 634 - 5

Öffnungszeiten

Kundenzentrum I
Straße der Genossenschaften 93
99734 Nordhausen

Servicezeiten:
  

Montag 07:00-16:00 Uhr
Dienstag 07:00-18:00 Uhr
Mittwoch 07:00-16:00 Uhr
Donnerstag 07:00-18:00 Uhr
Freitag 07:00-13:00 Uhr

 

 

 


City-Strom-Nordhausen - Ein Produkt der Energieversorgung Nordhausen GmbH

Preise der Sonderverträge über Stromlieferung für Haushalts- und Gewerbekunden gültig ab 1. Februar 2012
im Liefergebiet der EVN. Vollständige Preisblätter finden Sie hier 

City-Strom-Nordhausen ab 0 kWh bis 3.000 kWh Jahresverbrauch 
    netto  MWSt.  brutto 
Verbrauchspreis  Ct./kWh  21,37  4,06 25,43
Grundpreis  €/Jahr  49,00  9,31  58,31 
City-Strom-Nordhausen ab 3.001 kWh bis 10.000 kWh Jahresverbrauch 
Verbrauchspreis  Ct./kWh 21,27 4,04 25,31
Grundpreis   €/Jahr   52,00  9,88  61,88 
City-Strom-Nordhausen ab 10.001 kWh bis 30.000 kWh Jahresverbrauch 
Verbrauchspreis  Ct./kWh  21,07 4,00 25,07
Grundpreis €/Jahr   72,00  13,68  85,68 
City-Strom-Nordhausen ab 30.001 kWh bis 100.000 kWh Jahresverbrauch 
Verbrauchspreis  Ct./kWh   20,87 3,96 24,83
Grundpreis  €/Jahr    132,00  25,08  157,08 

Konzessionsabgaben

Die Konzessionsabgaben für die Gemeinden entsprechend der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) vom 09.01.1992, der Ersten Verordnung zur Änderung der Konzessionsabgabenverordnung vom 09. Juni 1999 sowie dem Neunten Euro-Einführungsgesetz vom 13.07.2001 sind im Arbeitspreis berücksichtigt. Die Konzessionsabgabe beträgt für Gemeinden mit bis zu 100.000 Einwohnern 1,59 Ct./kWh. Die Konzessionsabgabe beträgt für Schwachlaststrom 0,61 Ct./kWh.

Stromsteuer

Im angegebenen Arbeitspreis ist die Stromsteuer gemäß Energiesteuergesetz enthalten. Der Regelsatz beträgt ab 01.01.2003 2,05 Ct./kWh. Für Kunden, die nach Vorlage des Erlaubnisscheines - ausgestellt vom Hauptzollamt (für Thüringen: Melchior-Bauer-Straße 5, 99092 Erfurt) - Anspruch auf einen ermäßigten Steuersatz haben, wird der Arbeitspreis gesondert ermittelt.

Gesetz zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung / Erneuerbare-Energien-Gesetz

Gemäß Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000, Teil I Nr. 13 bzw. Teil I Nr. 22 gelten im Liefergebiet der Energieversorgung Nordhausen GmbH auch das Erneuerbare-Energien-Gesetz, gültig ab 21.07.2004, und das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz, gültig ab 19.03.2002.

Umsatzsteuer

Auf alle Preise wird die Umsatzsteuer von 19 % berechnet.

Beratungsangebot

Haben Sie noch Fragen? Wir informieren und beraten Sie über die Einordnung in die oben genannten Sonderverträge. Sie erreichen uns unter der Rufnummer: (0 36 31) 63 4-911. Auch für weitere Auskünfte stehen wir gern zur Verfügung.