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Abrechnung, Brennwert und Druck
Grundlage der Abrechnung ist die Kilowattstunde (kWh). Der Verbrauch an kWh wird wie folgt ermittelt: Die Anzahl der am Zähler abgelesenen Kubikmeter wird mit einem Umrechnungsfaktor multipliziert, der unter Berücksichtigung des mittleren Brennwertes (Ho) und der mittleren physikalischen Zustandsgröße des von der EVN bezogenen Erdgases errechnet wird. Es wird darauf hingewiesen, dass die Nutzenergie einer Kilowattstunde Gas im Vergleich zu einer Kilowattstunde Strom entsprechend dem Wirkungsgrad des Wärmeerzeugers (z. B. Heiz- oder Brennwertkessel) kleiner ist. Aus dem Versorgungsnetz wird Erdgas gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 260 der Gruppe H mit einem Brennwert von Ho ca. 11,0 kWh/m³ und einem Ruhedruck von p ca. 20 mbar zur Verfügung gestellt.
Konzessionsabgabe
Die Konzessionsabgaben für die Gemeinden entsprechend der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) vom 09.01.1992, der Ersten Verordnung zur Änderung der Konzessionsabgabenverordnung vom 09. Juni 1999 sowie dem Neunten Euro-Einführungsgesetz vom 13.07.2001 sind im Arbeitspreis berücksichtigt. In Gemeinden mit bis zu 100.000 Einwohnern beträgt die Konzessionsabgabe für Allgemeinen Preise der Grundversorgung 0,61 Ct./kWh. In Gemeinden mit bis zu 25.000 Einwohnern beträgt die Konzessionsabgabe für die Allgemeinen Preise der Grundversorgung 0,51 Ct./kWh. Die Konzessionsabgabe für die Sonderabkommen I und II beträgt 0,03 Ct./kWh.
Steuertarif
Im angegebenen Arbeitspreis ist der gesetzlich festgelegte Steuertarif gemäß Energiesteuergesetz enthalten.
Umsatzsteuer
Auf alle Preise wird die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich vorgegebenen Höhe berechnet.
Was tun bei Gasgeruch?
Keine Panik! Erdgas riecht dank des beigemischten Duftstoffs so intensiv, dass selbst kleinste Gasmengen wahrgenommen werden. Schlägt Ihre Nase also Alarm, ist das noch kein Grund zur Panik. Bleiben Sie ruhig und beachten Sie die folgenden Punkte:
Keine Flammen, keine Funken!
Riecht es nach Gas, ist offenes Feuer tabu. Also Zigaretten aus, kein Feuerzeug und keine Streichhölzer benutzen! Auch an elektrischen Geräten können Funken entstehen. Deshalb: Licht- und Geräteschalter nicht mehr betätigen, keine Stecker aus der Steckdose ziehen. Und kein Telefon oder Handy im Haus benutzen!
Fenster auf!
Frische Luft senkt die Gaskonzentration im Raum. Wenn möglich, Türen und Fenster weit öffnen, für Durchzug sorgen. Wichtig: Auf keinen Fall die Dunstabzugshaube oder einen Ventilator einschalten - Funkenbildung!
Gashahn zu!
Schließen Sie die Absperreinrichtungen der Gasleitungen.
Mitbewohner warnen!
Warnen Sie Ihre Mitbewohner (Wichtig: klopfen, nicht klingenl!) und verlassen Sie so schnell wie möglich das Haus.
Bereitschaftsdienst anrufen - von außerhalb des Hauses!
Der Bereitschaftsdienst Ihres Netzbetreibers ist rund um die Uhr für Sie erreichbar und schnell zur Stelle. Dieser Sicherheits-Service kostet Sie keinen Pfennig - auch wenn es "falscher Alarm" sein sollte. Wichtig: Beim Telefon können Funken entstehen. Also nur von außerhalb anrufen!
Quelle: http://www.dvgw.de
Beratungsangebot
Haben Sie noch Fragen? Wir informieren und beraten Sie über das gesamte Produktangebot der EVN. Sie erreichen uns unter der Rufnummer: (0 36 31) 63 45. Auch für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Freundschaftswerbung
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