Im Dezember 2021 fand eine Vor-Ort-Kontrolle nach § 17 Abs. 2 der 12.BImSchV gemäß Anhang V Teil 1 Nr.6 der 12.BLmSchV statt. Kontrollbehörde war das Landratsamt Nordhausen, Fachgebiet 60.2 Immissionsschutz und Chemikalienrecht.
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