EVN gibt Umsatzsteuersenkung vollständig an die Kunden weiter

(vom 29.06.2020) Die EVN wird die temporäre Umsatzsteuerreduzierung selbstverständlich vollständig an ihre Kunden weitergeben.
Der verminderte Umsatzsteuersatz wird in den Jahresverbrauchsabrechnungen berücksichtigt und die gezahlten monatlichen Abschläge werden gegengerechnet. Das heißt, die Kunden müssen nicht von sich aus aktiv werden!
Alle Kunden, die trotzdem eine Reduzierung der Abschlagszahlung wünschen, können dies online über das EVN-Kundenportal (www.energie-nordhausen.de) oder den Kundenservice (Tel. 03631 634-911) veranlassen. Die Einsparung für einen Haushalt mit einem beispielhaften Verbrauch von 3.500 kWh im Jahr beträgt etwas mehr als 2 Euro pro Monat.
Hintergrund: Die Bundesregierung plant im Rahmen des Konjunkturpaketes zur Corona-Krise die Umsatzsteuer temporär vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 abzusenken. Der volle Umsatzsteuersatz soll dabei von bisher 19 % auf 16 %, der verminderte von 7 % auf 5 % gesenkt werden.
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