Erdgasautos bleiben günstig

(vom 04.12.2017) Wer komprimiertes Erdgas (CNG), verflüssigtes Erdgas (LNG) oder Flüssiggas (LPG) als Kraftstoff für sein Fahrzeug nutzt, war bislang energiesteuerlich begünstigt ...(red)
Diese Regelung sollte Ende 2018 auslaufen. Nun haben Bundestag und Bundesrat dem „zweiten Gesetz zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes“ zugestimmt. Hierin ist die Weiterführung der Steuerbegünstigung für als Kraftstoff verwendetes Erdgas (CNG und LNG) bis Ende 2026 festgelegt.
Allerdings sinkt die Höhe der Begünstigung ab 2024 schrittweise. Für Flüssiggas (LPG) gilt die Verlängerung nur bis Ende 2022, ebenfalls mit einer stufenweisen Verringerung. Die Steuerentlastung soll ebenso für den öffentlichen Personennahverkehr gelten.